Rechtsgrundlage
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kosmetika regelt die EU-Kosmetikverordnung, eine Gesetzgebung, die Europa-weit gilt und an die sich weitere Länder bspw. die Schweiz anlehnen. Unter anderem finden sich im Gesetz die Vorschriften zur Angabe der Inhaltsstoffe, des Herstellers sowie der Chargennummer. Des Weiteren ist in Artikel
19 Absatz 1c unter der Überschrift Kennzeichnung die
Haltbarkeit von Kosmetikprodukten definiert.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Datum, bis zu dem das jeweilige Produkt bei sachgemäßer Aufbewahrung seine ursprüngliche Funktion erfüllt. Das heißt mit Bezug auf Kastenbein & Bosch, dass beispielsweise das Haargel bis zum angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum starken Halt für alle Haarlängen gewährleistet.
Unterscheidung von 2 Haltbarkeiten
Die Kosmetikverordnung differenziert zwischen zwei Haltbarkeiten:
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Produkte, die bis zu 30 Monaten haltbar sind
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Produkte, mit einer Haltbarkeit von mehr als 30 Monaten
Bei Produkten, die bis zu 30 Monaten haltbar sind, muss die Haltbarkeit mit einem konkreten Datum erfolgen. Auf den Produkten findet Ihr deshalb die Angabe "mindestens haltbar bis" + das konkrete Datum. Alternativ kann das Sanduhr-Symbol in Kombination mit dem konkreten Datum verwendet werden.
Kosmetika, die länger als 30 Monate haltbar sind, müssen nicht mit dem konkreten Datum gekennzeichnet sein. Bei diesen ist es ausreichend, wenn das Tiegel-Symbol aufgedruckt und zusätzlich die sogenannte Anbruchstabilität kommuniziert wird. Die Anbruchstabilität wird in Monaten nach dem Öffnen angegeben und gibt an, wie lange das Produkt nach dem Öffnen sicher verwendet werden kann. Dies können bspw. 6, 9 oder 12 Monate sein.
Haltbarkeit der Kastenbein & Bosch Produkte
Für Kastenbein & Bosch Kosmetika gilt eine Haltbarkeit von 24 Monaten. Dies bedeutet, dass auf jedem Produkt ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben ist, es wird jeweils der Monat und das Jahr aufgedruckt. Auf einem Shampoo, das im April 2026 produziert wird, findet Ihr folgende Angabe: mindestens haltbar bis 04/2028.
Der Grund für die (häufig) kürzere Haltbarkeit von Naturkosmetik verglichen mit konventionellen Produkten liegt in der Verwendung von natürlichen Rohstoffen. Dazu gehören beispielsweise Öle wie Olivenöl und Arganöl, Butter wie Sheabutter und Kakaobutter oder Wachse wie Carnaubawachs und Bienenwachs. Im Gegensatz zu synthetisch hergestellten Inhaltsstoffen haben diese Rohstoffe aus kontrolliert biologischem Anbau oft Lebensmittel-Qualität und somit auch eine Mindesthaltbarkeit. Die Mindesthaltbarkeit der einzelnen Rohstoffe beeinflusst wiederum die Haltbarkeit des Fertigproduktes.
Wir verzichten außerdem bewusst auf den Einsatz von Konservierungsstoffen, die die Haltbarkeit ebenfalls verlängern würden. Außerdem verwenden wir Rohstoffe mit einer möglichst niedrigen Verarbeitungsstufe, so dass Wirkstoffe und Funktionen der einzelnen Inhaltsstoffe erhalten bleiben.
Was passiert nach dem Ablauf der Haltbarkeit?
Im ersten Schritt sind die Produkte auch nach Ablauf der Haltbarkeit unbedenklich und sicher zu verwenden, so lange sie ihre gewohnte Textur haben und der Duft unverändert ist. Ein abgelaufenes Produkt würdet Ihr beispielsweise daran erkennen, dass ein enthaltenes Öl ranzig riecht, sich die Konsistenz oder die Farbe einer Rezeptur verändert haben. Sollte dies der Fall sein, dann verwendet das Produkt nicht weiter. So lange das Produkt jedoch gut riecht und die Funktion gegeben ist, braucht das Produkt auf, da es sich wie bei Lebensmitteln um eine Mindesthaltbarkeit handelt. Meist können die Produkte darüber hinaus verwendet werden.